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Die Angaben auf dieser Seite sind alle ohne Gewähr und beziehen sich auf den Stand unserer Reisevorbereitung im 2004.
Im weiteren gilt die Voraussetzung, dass wir beide vom Arbeitgeber 1 Jahr unbezahlten Urlaub erhielten, und den Wohnsitz während der Reise nicht abmelden mussten. (Hauptvorteil sind die günstigeren Versicherungsmöglichkeiten)
Die Abmeldebedingungen werden von der Wohngemeinde vorgeschrieben, und können daher unterschiedlich sein.
 

Haftpflicht
Die Fahrzeughaftpflicht ist nur innerhalb Europa und den Mittelmeer angrenzenden Staaten gültig. (siehe grüne Karte, kann auf der Versicherung bezogen werden). Dies gilt für das Fahrzeug und alle damit verbundenen Versicherungen, wie Pannenhilfe und Diebstahl. Normalerweise kann die bezahlte Prämie für die Zeit ausserhalb Europa nach der Reise zurückgefordert werden, obwohl die Nummernschilder des Fahrzeuges nicht retourniert werden. Als Beweisdokument gilt das **Carnet de Passage.
(**Das Carnet de Passage wird später erläutert)

Verkehrs-Rechtschutz
Der Verkehrsrechtschutz ist nur innerhalb Europa und den Mittelmeer angrenzenden Staaten gültig.

Strassenverkehrs-& Schifffahrtsamt
Damit die Steuern für das Strassenverkehrsamt eingespart werden können, müssten die Nummernschilder des Fahrzeuges zwingend retourniert werden. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass in einigen Staaten z.B. Australien eine Steuer erhoben wird, wenn das Fahrzeug im Heimatland nicht eingelöst ist. (Im Normalfall sind die CH-Steuern höher, daher lohnt sich das Retournieren)

Das Carnet de Passage wird benötigt, um ein Fahrzeug zeitweilig (also nur temporär), zollfrei in die Länder einführen zu können. Dies ist für die meisten von uns besuchten Länder zwingend notwendig (ausser in Thailand). Hier muss eine Bürgschaft geleistet werden, genaueres werden wir dann spätestens bei der Einreise erfahren).

Beantragung:
Ca. 2 – 3 Wochen vor Abreise beim TCS, 1214 Verier/GE.
Tel.022 417 22 67 / Fax 022 417 24 02 / E-mail gsierkierski@tcs.ch

Preis:
TCS Mitglied: Fr.220.00 / Nichtmitglied: Fr.330.00  / Verlängerung: Fr.100.00

Kaution:
Die Höhe der Bürgschaft richtet sich nach dem Fahrzeugwert und beträgt normalerweise 50% vom Fahrzeugzeitwert. Die Bürgschaft dient dazu, die Zollkosten bei einer allfälligen Nicht-Wiederausfuhr zu bezahlen.

Freistellung der Kaution/Bürgschaft:
Die Freistellung der Kaution erfolgt, wenn das Carnet nach Rückkehr, zusammen mit dem vom CH-Zoll abgestempelten Präsenzausweis an TCS gesandt wird.

Gütligkeit:
1 Jahr (ab dem Tag der Ausstellung)

Verlängerung:
Bei Anforderung einer Verlängerung am besten einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen und vor der Abreise alles vorbereiten. Kopien hinterlegen des ungebrauchten ersten Carnets sowie aller Fahrzeugpapiere. Am besten vom TCS bestätigen lassen und den zweiten Carnetantrag bereits ausfüllen.

WICHTIG! Bevor das erste Carnet abgelaufen ist, muss man bereits im Besitz des neuen Carnets sein!! Das neue Carnet muss im Reiseland dem Zoll vorgelegt werden. Dabei wird das alte Carnet abgestempelt. Das alte Carnet und eine Kopie des neuen, mit Einreisevermerk versehen, per Einschreiben an den TCS zurück senden.

Vorgehen bei Unfall/Brand:
Hierbei benötigt man vom Zoll eine Bestätigung, dass das Auto Schrott (unfahrbar) ist.

Handhabung:
Nach Erhalt des CDP unbedingt überprüfen, ob alle Daten übereinstimmen.  Jede Seite ist in drei Abschnitte unterteilt: der rechte Abschnitt wird bei der Einreise vom Zoll herausgetrennt, der linke mit einem Einreisestempel versehen. Beim Verlassen des Landes wird der mittlere Abschnitt entfernt und auf dem linken, im Heft verbleibenden Abschnitt die Ausreise quittiert.

Immer genaue Kontrolle führen, ob das CDP ordnungsgemäss ausgefüllt wrid! In jedem Fall muss klar hervorgehen, dass das Land mit dem eigenen Fahrzeug verlassen wurde. „Auto im Reisepass“, in manchen Länder, zBsp. Indien, wird das Fahrzeug trotz CDP noch in den Reisepass eingetragen.
Vorsicht: Falls das Fahrzeug verschifft wird, muss man darauf achten, dass es im Reisepass auch wieder ausgetragen wird, weil man sonst bei der eigenen Ausreise am Flughafenzoll Schwierigkeiten mit den Behörden bekommen wird.


Krankenkasse KVG
Grundsätzlich lohnt es sich hier, aufgrund der identischen Deckung im KVG, den günstigsten Anbieter zu wählen. Die Spital und Heilungskosten sind weltweit gewährleistet. ACHTUNG: die Deckung im Ausland ist maximal mit dem doppelten Ansatz (Vergleichskosten z.B. Inselspital Bern) versichert. In Ländern wie USA, Kanada, Australien etc. könnte diese Deckung nicht ausreichen. In der Grundversicherung sind ebenfalls Bergungs-, Such-, Transport-& Rückschaffungskosten im und aus dem Ausland nicht versichert. Dazu ist eine Reiseversicherung oder ein Zusatz notwendig. Hier empfiehlt es sich einen Leistung/Kostenvergleich zu machen!!!

Nicht vergessen:
Ein Monat nach Arbeitsende sollte der Unfall bei der Grundversicherung eingeschlossen werden. (Während einem Monat nach Arbeitsende ist die volle Deckung der SUVA gewährleistet)


Kranken-Zusatzversicherung
Zusatzversicherung Ja oder Nein?
Oft werden von den Versicherungsgesellschaften, gerade für den Aufenthalt im Ausland, relevante Leistungsteile ausgeschlossen. Jedenfalls wenn die Grundversicherung bei einer anderen Gesellschaft abgeschlossen wurde. Dies sind z.B. Mehrkosten bez. dem doppelten Ansatz im Ausland für Spital-& Heilungskosten sowie die Rückschaffungs-, Such-& Bergungskosten. Ausserdem muss man sich bewusst sein, dass normalerweise die Leistungen für Auslandaufenthalte der Zusatzversicherungen nur während 60 Tagen ab Reisebeginn gültig sind.

Welchen Nutzen bringt also die Zusatzversicherung für eine solche Reise noch?
Zum einen werden Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen erbracht, zum andern wird der grösste Teil der notwendigen Impfungen der bereisten Länder übernommen.

Nicht vergessen:
Wenn eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, macht es Sinn den Unfall einen Monat nach Arbeitsende einzuschliessen. (Während einem Monat nach Arbeitsende ist die volle Deckung der SUVA gewährleistet)


Reiseversicherung
Bei den Reiseversicherungen kann Geld verschleudert oder mit etwas Geduld für Abklärungen eingespart werden. Wichtig ist bei der Wahl einer Reiseversicherung, dass die Gültigkeit Weltweit ist und möglichst nur die Risiken abdeckt, welche nicht schon versichert sind. Eine Reiseversicherung bei einer Krankenkasse kostet rund 500-600 CHF/Jahr.

Unsere Lösung:
Heilungskostenzusatz beim TCS

Damit der Heilungskostenzusatz beim TCS überhaupt erworben werden kann, muss die Mitgliedschaft im TCS, der ETI-Schutzbrief Europa und die ETI Erweiterung Welt abgeschlossen werden. Das klingt vorerst überhaupt nicht attraktiv und schon gar nicht kostengünstig.... ist es aber!

"Nun kommt der Hammer…."
Wer im selben Haushalt lebt, ist gleich mitversichert.
 
Man rechne:
Ein Versicherungsabschluss bei einer Krankenkasse kostet für 2 Pers. rund 1100.--, beim TCS macht dies für 2 Pers. gerade einmal 350 CHF (berechnet für "motorisierte" Mitgliedschaft)

Überlegt man sich, dass die Pannenhilfe in der Schweiz üblicherweise in der Autoversicherung eingeschlossen (Winterthur, Helvetia), der ETI-Schutzbrief nur in Europa gültig und die Erweiterung Welt nur für Personen möglich ist, wäre sogar die günstigere Variante "nicht motorisiert" denkbar.


SUVA-Abredeversicherung
Die SUVA-Abredeversicherung überzeugt mit ihrem Leistung/Kosten Angebot 25.--/Monat.
Vorsicht: Die SUVA erbringt ihre Leistungen nur wenn das Ereignis auf einen Unfall zurück zuführen ist. Das Krankheitsrisiko ist nicht versichert! Im weiteren kann die Abredeversicherung nur für maximal 6 Monate abgeschlossen werden.

Werden Beiträge aus Lohneinkünften über 430 CHF/Jahr (minimal erforderlicher Jahresbeitrag zur Anrechnung des Jahres) geleistet, sind keine weiteren Tätigkeiten erforderlich.

Nach Möglichkeit empfiehlt es sich, den Risikoteil (2. Säule) der Pensionskasse (2% des versicherten Lohnes) weiter einzuzahlen. Damit ist man im Invaliditätsfall Renteberechtigt. Ansonsten besteht nur Anrecht auf den Teil der IV (1. Säule, welcher im Maximum 25'000 CHF/Jahr beträgt). Ist dies bei der Pensionskasse des Arbeitgebers nicht möglich, kann über eine Versicherungsgesellschaft eine identische Police gelöst werden. (Hier werden jedoch oft Risikozuschläge für spez. Länder erhoben)

Hinweis: Im Invaliditätsfall besteht eine Wartefrist von 720 Tagen. Wer den Lohnausfall während der Wartefrist versichern will, benötigt also noch eine Taggeldversicherung. Diese sind eher teuer einzustufen und werden separat für den Unfall-& Krankheitsfall benötigt.



Wir empfehlen zur Vereinfachung die Visa vom Reiseende beginnend anzuforden (da wir keine Rückflugtickets vorweisen können). Da die Gültigkeit der meisten Visa aber ab Ausstellungsdatum beginnt, ist es nicht so einfach und ganz schön eine Rechnerei damit man dann alles noch vor der Abreise auf die Reihe kriegt.

Allgemein:

Folgende Dokumente sind zusammen Eingeschrieben an die jeweilige Botschaft zu senden.

- Zwei Passfotos
- Posteinzahlungsquittungsabschnitt
- Original Pass
- Frankiertes und Selbstadressiertes Couvert

Die Botschaft befindet sich in Berlin, es besteht aber die Möglichkeit alles über das Australian Immigration and Trade Services Ltd., Postfach 457, 3800 Interlaken

Tel.+41 33 823 09 53 / Fax +41 33 823 09 52 / e-mail: info@aits-australia.ch zu erledigen.

Das Visaantragsformular haben wir per Internet auf www.aits-australia.ch heruntergeladen.

- Form 48 Long Stay Tourist Visa ausfüllen und unterschreiben

Bearbeitungsdauer: am 6.12.04 versandt / Visum am 24.12.04 erhalten

Visagebühr: sFr.130.00

Gültigkeit: ab Ausstellungsdatum 12 Monate (d.h.man muss spätestens im 12ten Monat einreisen und hat dann noch weitere 6 Monate Zeit)

Botschaft Indien, Kirchenfeldstrasse 28, 3005 Bern
Tel.031 351 11 10 / Fax 031 351 15 57 / E-mail: india@spectraweb.ch

Das Visaantragsformular haben wir per E-mail angefordert.

- Tourist Visa ausfüllen und unterschreiben
 
Bearbeitungsdauer: am 21.2. versandt / Visum am 23.2.05 erhalten!!! 

Visagebühr: sFr. 75.00

Gültigkeit: ab Ausstellungsdatum 6 Monate (d.h.wenn man im 4ten Monat einreist, hat man nur noch 2 Monate Zeit! Wir haben ein Antrag gemacht für länger, hatten aber kein Erfolg!

Botschaft Pakistan, Bernastrasse 47, 3005 Bern
Tel.031 352 29 92 / Fax 031 351 54 40 / E-mail: parepberne@bluewin.ch

Das Visaantragsformular haben wir per Internet heruntergeladen www.swisspak.com

- Tourist Visa Antragsformular (zweifach) ausfüllen und unterschreiben

Bearbeitungsdauer: am 24.1. versandt / Visum am 1.2.05 erhalten 

Visagebühr: sFr.45.00 
 
Gültigkeit: ab Ausstellungsdatum 6 Monate (d.h.wenn man im 5ten Monat einreist, hat man nur noch 1 Monate Zeit)

Botschaft Iran, Thunstrasse 68, 3006 Bern (Hr.Hatami)
Tel.031 351 08 01 / Fax 031 351 08 12 / E-mail: iran-emb@bluewin.ch

Das Visaantragsformular haben wir per E-Mail angefordert.

- Tourist Visa Antragsformular ausfüllen und unterschreiben
- Passfoto (Karin mit Kopftuch) 

Bearbeitungsdauer: mind.8 Tage
 
Visagebühr: sFr.78.00
 
Gültigkeit: ab Ausstellungsdatum 3 Monate (d.h.hier hat man bei Einreise im 2ten od.3ten Monat noch ganze 3 Monate Zeit!)

- Eine Master-& Visacard pro Person (inkl.Partnerkarte)

- EC-Karte, mit dieser Karte besteht die Möglichkeit, weltweit an
  Bancomaten mit Cirrus Zeichen Bargeld zu beziehen.
  (Gebühren ca.sFr.5.00 pro Bezug)

- Travellerchecks in US-Währung

- Eine gewisse Menge Bargeld in US-Dollar (da im Iran weder Travellerchecks
  eingetauscht noch Kreditkarten angenommen werden)

Für unsere Reise haben wir folgende Impfungen gemacht:

- Hepatitis A+B (wer noch nichts hat, ca.1 Jahr vor Abreise beginnen)

- Polio-/Diphterie-/Tetanus (Kombi-Impfung)

- Tollwut

- Typhus (Schluckimpfung)

- MMR (Masern/Mumps/Röteln)

- Malaria (Mitnahme von Tablettenprophylaxe)

Infos unter www.safetravel.ch und www.holzer.li